Schwarz-Weiß-Nahaufnahme von Töpferarbeit - Glätten des Tons mit einem Schwamm. Schwamm in petrol hervorgehoben

FINVIA

Glossar

Glossar

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer wird auf Erträge aus Kapitalanlagen wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne erhoben und betrifft sowohl Privatpersonen als auch Körperschaften wie Unternehmen. Als Quellensteuer wird sie in der Regel direkt von der Stelle, an welcher die Erträge anfallen, an das Finanzamt abgeführt, sodass Anleger nicht aktiv tätig werden müssen.

Sie ist zudem eine Abgeltungssteuer, die dementsprechend nicht in die steuerliche Veranlagung einfließen muss und einen einheitlichen Steuersatz von 25 % vorsieht. Hinzu kommen ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, womit der effektive Steuersatz oft bei rund 28 % landet. Der Sparer-Pauschbetrag gewährt eine steuerfreie Kapitalertragssumme von 801 € für Ledige bzw. 1602 € für Verheiratete, bis zu welcher keine Kapitalertragssteuer anfällt.

Zurück

Zurück

Der FINVIA Blog

Passend zum Thema

Die neuesten Artikel

Panses Positionen

Gefährliche Trends und stille Gewinner

Gefährliche Trends und stille Gewinner

Vermögensmanagement

Über den Vergleichswerten: Strategien, die Portfolios in 2025 widerstandsfähig machten

Über den Vergleichswerten: Strategien, die Portfolios in 2025 widerstandsfähig machten

Das Interview

„Man hat die Fernbedienung selbst in der Hand“

„Man hat die Fernbedienung selbst in der Hand“

Family Office Services

Single Family Office und Multi Family Office im Vergleich

Single Family Office und Multi Family Office im Vergleich

Vermögensmanagement

Warum Vermögensmanagement immer mit dem Anlageziel beginnen muss – und warum das Ziel mehr umfasst als Rendite

Warum Vermögensmanagement immer mit dem Anlageziel beginnen muss – und warum das Ziel mehr umfasst als Rendite

FINVIA

Stiftungen vs. Privatpersonen: Unterschiede in der Vermögensanlage

Stiftungen vs. Privatpersonen: Unterschiede in der Vermögensanlage