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Stiftungen vs. Privatpersonen: Unterschiede in der Vermögensanlage

9.9.2025

Stiftungen verfolgen je nach ihrer Ausrichtung unterschiedliche Ziele, die auch den Portfolioaufbau beeinflussen. Ähnlich wie bei Privatpersonen gibt es nicht “das eine” optimale Portfolio, da individuelle Faktoren wie beispielsweise Renditeerwartungen, Risikobereitschaft und Cash-Flow Planung berücksichtigt werden müssen. Dennoch lassen sich allgemeine Unterschiede sowohl zwischen den verschiedenen Stiftungsarten als auch zu Privatpersonen feststellen, die wir in diesem Beitrag näher beleuchten möchten.

Vermögensverwaltung im Vergleich: Stiftungen vs. Privatpersonen

Die Vermögensverwaltung von Stiftungen unterscheidet sich in vielen Aspekten von derjenigen von Privatpersonen. Während bei Privatpersonen die Anlageentscheidungen häufig durch persönliche Präferenzen und familiäre Hintergründe geprägt sind, orientiert sich die Portfoliogestaltung von Stiftungen an der Stiftungsart und dem Regelwerk der Stiftung. In diesem Abschnitt beleuchten wir die wesentlichen Unterschiede in der Vermögensverwaltung zwischen Stiftungen und Privatpersonen.

Anlageziele

Stiftungen (je nach Typ*)

Stiftungen haben in der Regel einen klaren Fokus auf den langfristigen Kapitalerhalt und eine nachhaltige Ausschüttungsfähigkeit, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen. In vielen Fällen ist eine stetige und risikoarme Ertragsgenerierung wichtiger als reines Wachstum, da die Mittel zur Verwirklichung eines festgelegten Zwecks verwendet werden müssen. Der Fokus liegt daher primär auf stabilen und nachhaltigen Erträgen.

Privatpersonen

Die Anlageziele von Privatpersonen sind vielfältig und variieren je nach Lebensphase. Sie können sich neben der reinen Vermögensanlage auf Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Familienabsicherung oder konsumorientierte Ziele konzentrieren. Auch die Risikoneigung und der Anlagehorizont sind sehr individuell und hängen von der persönlichen Situation ab.

Regulatorische und steuerliche Rahmenbedingungen

Stiftungen

Für Stiftungen gibt es klare gesetzliche Vorgaben und Bindung an die Satzung, die den Portfolioaufbau beeinflussen. Gemeinnützige Stiftungen profitieren von steuerlichen Vorteilen, müssen jedoch Einschränkungen in der Flexibilität der Vermögensanlage in Kauf nehmen.

Privatpersonen

Privatpersonen haben mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihres Portfolios, da sie keinen regulatorischen Vorschriften unterliegen. Die unterschiedliche Besteuerung von Kapitalanlagen gilt es zu beachten. Es gibt verschiedene strategische Ansätze zur Steueroptimierung, wie zum Beispiel die Nutzung von Freibeträgen oder steuerbegünstigten Anlageformen/-fristen – oder je nach Vermögensgröße die Vermögensanlage über vermögensverwaltende (Familien)gesellschaften, die die Steuerlast mindern oder zeitlich verlagern kann, vorzunehmen. Auch Zugriffs- und Vermögensnachfolgelösungen lassen sich hierüber gestalten.

Risikomanagement und Liquiditätsanforderungen

Stiftungen

Stiftungen haben in der Regel eine geringere Risikobereitschaft, da sie auf Stabilität und Verlässlichkeit angewiesen sind, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen. Zudem müssen sie für ausreichend Liquidität aus Erträgen sorgen, um jährlich Mittel auszuschütten, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Realisierte Kursgewinne können hierzu unter gewissen Bedingungen ebenfalls verwendet werden.

Privatpersonen

Privatpersonen haben durchaus eine höhere Risikobereitschaft und können ihr Portfolio dynamischer gestalten, da ihre Liquiditätsanforderung je nach Lebenssituation variieren kann.

Verwaltungskomplexität und Struktur

Stiftungen

Die Verwaltungskomplexität von Stiftungen hängt stark von der Größe, Vermögensstruktur und Liquidität ab. Hoch vermögende Stiftungen bzw. Stiftungen mit Unternehmensbezug verfügen oft über interne Teams und greifen auf spezialisierte Berater oder Gremien zurück, um die Anlagestrategie festzulegen und laufend zu überwachen. Auch rechtliche und regulatorische Anforderungen sind bei komplexen Stiftungen meist umfassender.

Kleinere Stiftungen haben in der Regel weniger interne Ressourcen und setzen stärker auf externe Vermögensverwalter und Berater, um ihre Anlagestrategien und häufig auch die Rechnungslegung gegenüber der Stiftungsaufsicht umzusetzen.  

Privatpersonen

Bei Privatpersonen variiert die Komplexität der Vermögensverwaltung ebenfalls, meist in Abhängigkeit der Vermögenshöhe, der Gesamtvermögensstruktur (Unternehmensbezug oder reines Privatvermögen) und der persönlichen Lebenssituation. Vermögende Privatpersonen arbeiten oft mit Family Offices oder spezialisierten Beratern zusammen, die eine umfassende Strategie entwickeln, inklusive Nachfolgeplanung, Steueroptimierung und Zugang zu exklusiven Investments.

Asset Allokation

Stiftungen

Bei gemeinnützigen Stiftungen liegt der Schwerpunkt häufig auf ausschüttungsstarken und je nach Höhe des Stiftungsvermögens tendenziell schwankungsärmeren Anlagen, die regelmäßige Erträge liefern wie Anleihen oder Immobilieninvestitionen. Auch die Berücksichtigung von ESG-Investments (Environmental, Social, Governance) gewinnt zunehmend an Bedeutung – insbesondere bei Stiftungen, die soziale und ethische Ziele verfolgen. Verwaltungskosten spielen für gemeinnützige Stiftungen eine große Rolle, da sie die ausschüttungsfähigen Mittel und das Stiftungsvermögen belasten. Im Bereich der liquiden Vermögensanlage sind ETF-basierte Strategien im Allgemeinen sehr beliebt, da sie eine breite Diversifikation bieten und gleichzeitig kostengünstig sind.

Die gemeinnützige Stiftung ist vom Grundsatz in der Wahl ihrer Vermögensanlage nicht beschränkt, da sie (Ausnahme in Form einer Verbrauchsstiftung) auf unbestimmte Zeit errichtet ist, um ihren Stiftungszweck auf Dauer, d.h. über Generationen hinweg zu erfüllen. Eine breite Diversifikation unter Einbezug illiquider Anlagen – wie beispielsweise Immobilien zur Generierung von regelmäßigen Erträgen und Private Equity Fonds zur Verstärkung des Vermögenszuwachses – bietet der Stiftung eine gute Ergänzung zu liquiden Anlageformen. Bestimmte Investments wie z.B. Private Equity setzen oft hohe Mindestbeträge oder einen semi-/professionellen Anlegerstatus voraus. Stiftungen – insbesondere größere – verfügen hier über bessere Zugangsmöglichkeiten und können dadurch gezielter diversifizieren.

Privatpersonen

Privatpersonen nutzen vermehrt ein noch breiteres Anlagespektrum, das von konservativen bis hin zu spekulativeren Anlagestrategien unter Einbindung von liquiden sowie illiquiden Investments, die direkt oder indirekt investiert werden können, reicht.  Regulatorische Anforderungen und Zugänge können Investitionen in illiquide Anlagen einschränken, wie z.B. Private Equity.  Im Vergleich zu größeren Stiftungen haben Privatpersonen nicht immer Zugang zu allen Anlageklassen, dafür haben Privatpersonen den Vorzug, ihre Strategie deutlich dynamischer gestalten zu können, da sie nur für vereinzelte Anlagen rechtliche Anforderungen erfüllen müssen.

Portfolioaufbau

Stiftungen

Stiftungen unterliegen wie bereits ausgeführt häufig klar definierten Vorgaben – sei es durch regulatorische Anforderungen oder die eigene Satzung. Der Portfolioaufbau erfolgt meist strukturierter und regelgebundener, etwa durch festgelegte Anlagerichtlinien oder die Einbindung eines Anlageausschusses. Zudem ist der Entscheidungsprozess oft formaler und langfristig ausgerichtet. Besonders bei größeren Stiftungen erfolgt der Portfolioaufbau in enger Abstimmung mit in- oder externen Vermögensverwaltern oder Beratern.

Privatpersonen

Privatpersonen können ihr Portfolio deutlich individueller und flexibler gestalten. Der Aufbau erfolgt häufig durch eine Mischung aus persönlichen Präferenzen und verfügbaren Ressourcen. Dabei kommen auf liquider Ebene zur Vermögensanlage sowohl passive Strategien (z. B. ETFs) als auch aktive Ansätze zum Einsatz. Vermehrt wird neben der Strukturierung des liquiden Portfolioaufbaus zur Erreichung einer höheren Zielrendite in illiquide Anlagen investiert. Auch emotionale Aspekte spielen bei vielen Privatpersonen eine größere Rolle als bei organisationsgeprägten Anlegern. Die Entscheidungswege sind in der Regel weniger formalisiert, und das Portfolio kann dynamisch an Lebensphasen oder Marktveränderungen angepasst werden.

*Exkurs: Verschiedene Stiftungsarten und ihre Ziele

Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, die jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen, abhängig von ihrer Ausrichtung und ihrem Zweck:

  • Gemeinnützige Stiftungen: Gemeinnützige Stiftungen haben das Ziel, ihre Mittel für einen bestimmten gesellschaftlichen oder sozialen Zweck einzusetzen. Die Zweckverwirklichung steht also im Vordergrund. Um dieses Ziel langfristig zu erreichen, ist es entscheidend, das Stiftungskapital zu erhalten und gleichzeitig stetige Ausschüttungen zu ermöglichen. Die Herausforderung besteht darin, ein Portfolio zu entwickeln, das stabile Erträge bei gleichzeitigem Kapitalerhalt bietet.
  • Familienstiftungen: Familienstiftungen verfolgen in erster Linie das Ziel, die finanzielle Versorgung von Familienmitgliedern sicherzustellen. Gleichzeitig steht der langfristige Erhalt des Familienvermögens im Fokus, oft über mehrere Generationen hinweg. Das Stiftungskapital soll dabei möglichst ungeschmälert bleiben und durch geeignete Anlagen kontinuierlich wachsen. Entsprechend ist der Portfolioaufbau meist langfristig ausgerichtet und auf Substanzsicherung bedacht.
  • Unternehmensnahe Stiftungen: Unternehmensnahe Stiftungen halten in der Regel Anteile an einem oder mehreren Unternehmen oder betreiben das Unternehmen durch die Stiftung (Beteiligungsträger-/Unternehmensträgerstiftung) und verfolgen das Ziel, deren langfristige Stabilität und Unabhängigkeit zu sichern. Häufig sollen sie verhindern, dass das Unternehmen zersplittert, verkauft oder fremdgesteuert wird. Neben der wirtschaftlichen Absicherung können solche Stiftungen auch gemeinnützige Zwecke verfolgen, etwa in Form von Förderprogrammen oder Spenden. Der Portfolioaufbau ist meist stark unternehmensbezogen, da ein erheblicher Teil des Vermögens in Beteiligungen gebunden ist. Dadurch ist das Portfolio in der Regel weniger breit gestreut als bei anderen Stiftungsformen.
  • Kirchliche / kirchennahe Stiftungen: Kirchliche oder kirchennahe Stiftungen verfolgen in der Regel religiöse, kirchliche oder caritative Zwecke. Sie sind meist gemeinnützig ausgerichtet und unterstützen Projekte im sozialen, kulturellen oder seelsorgerischen Bereich. Der Portfolioaufbau unterliegt dabei oft besonderen ethischen Vorgaben, etwa im Hinblick auf Nachhaltigkeit oder die Vermeidung bestimmter Branchen (z. B. Rüstung, Glücksspiel). Zudem gelten häufig spezifische rechtliche Rahmenbedingungen, die sich aus dem kirchlichen Kontext ergeben.
  • Verbrauchsstiftung: Eine Verbrauchsstiftung ist darauf ausgerichtet, für ihr Vermögen innerhalb eines festgelegten Zeitraums Erträge zu generieren und vollständig für die Stiftungszwecke aufzubrauchen. Die Stiftung verfolgt also keine langfristige Kapitalerhaltung, sondern plant, das Vermögen vollständig zu verbrauchen. Entsprechend wird die Kapitalanlagestrategie so gewählt, dass der Vermögensverbrauch geplant und gewährleistet wird. Dementsprechend nimmt die Cash-Flow-Planung hier einen stärkeren Fokus ein.
  • Mischformen/Doppelstiftung: Mischformen von Stiftungen verbinden mehrere Zielsetzungen, etwa die Förderung gemeinnütziger Zwecke und gleichzeitig die Versorgung von Familienmitgliedern. Solche Stiftungen versuchen, unterschiedliche Interessen in einem rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen zu vereinen. Der Portfolioaufbau muss entsprechend ausgewogen gestaltet sein, um sowohl laufende Ausschüttungen zu ermöglichen als auch langfristige Vermögensziele zu erreichen. Die Herausforderung liegt darin, verschiedene Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen.
  • Organisationsformen: Neben den unterschiedlichen Arten von Stiftungen und deren Zielsetzung gibt es verschiedene rechtliche Organisationsformen, die unabhängig vom jeweiligen Stiftungszweck gewählt werden können.
  • Rechtlich selbstständige Stiftung: Eine rechtlich selbstständige Stiftung besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie verwaltet ihr Vermögen eigenständig und unterliegt der staatlichen Aufsicht. Diese Struktur gewährleistet der Stiftung Unabhängigkeit und ermöglicht eine langfristige und eigenverantwortliche Verwaltung ihres Vermögens und der Erträge, während sie die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt.
  • Treuhandstiftung (rechtlich unselbstständige Stiftung): Bei einer Treuhandstiftung wird das Stiftungsvermögen von einem Treuhänder im eigenen Namen, aber im Interesse der Stiftung verwaltet. Diese Form bietet mehr Flexibilität, da der Treuhänder das Vermögen im Sinne der Stiftung verwaltet, ohne dass die Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eine Treuhandstiftung kann jede der oben genannten Stiftungsarten abbilden.  

In unserer Kundenstory, die Sie hier finden, zeigen wir exemplarisch, wie eine Stiftung erfolgreich gegründet und ihre Vermögensstruktur optimal aufgebaut wurde.

Fazit

Die Vermögensverwaltung für Stiftungen ist in Abhängigkeit der Stiftungsart durch aufsichtsrechtliche und für Privatpersonen primär von spezifischen, persönlichen Anforderungen geprägt. Innerhalb der verschiedenen Stiftungsarten wie gemeinnützige, familiäre, unternehmensnahe oder kirchliche Stiftungen haben jeweils unterschiedliche Ziele und Anforderungen maßgeblichen Einfluss auf die Portfoliostruktur und den Portfolioaufbau. Privatpersonen hingegen können ihre Anlagestrategien ganz auf ihre persönlichen Bedürfnisse hin gestalten.

Unabhängig davon, ob Sie eine Stiftung vertreten oder als Privatperson Ihr Vermögen strukturieren möchten – FINVIA bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für eine zukunftsorientierte Vermögensverwaltung.

FINVIA unterstützt Stiftungen unter anderem durch eine klare strategische Vermögensstrukturierung, sorgt für Transparenz im Controlling und entlastet bei administrativen Aufgaben. Darüber hinaus profitieren Stiftungen von unserem starken Netzwerk aus Expertinnen und Experten – damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Ziele konzentrieren können.

Stiftungen vs. Privatpersonen: Unterschiede in der Vermögensanlage

FINVIA

Stiftungen vs. Privatpersonen: Unterschiede in der Vermögensanlage

9.9.2025

Tanja Edenhofer

Stiftungen verfolgen je nach Ausrichtung unterschiedliche Ziele, die sich direkt auf den Portfolioaufbau auswirken. Ähnlich wie bei Privatpersonen müssen dabei individuelle Faktoren wie Renditeerwartungen, Risikobereitschaft und Cashflow-Planung berücksichtigt werden. Gleichzeitig lassen sich grundlegende Unterschiede zwischen den verschiedenen Stiftungsarten sowie im Vergleich zu Privatpersonen erkennen.

Stiftungen verfolgen je nach ihrer Ausrichtung unterschiedliche Ziele, die auch den Portfolioaufbau beeinflussen. Ähnlich wie bei Privatpersonen gibt es nicht “das eine” optimale Portfolio, da individuelle Faktoren wie beispielsweise Renditeerwartungen, Risikobereitschaft und Cash-Flow Planung berücksichtigt werden müssen. Dennoch lassen sich allgemeine Unterschiede sowohl zwischen den verschiedenen Stiftungsarten als auch zu Privatpersonen feststellen, die wir in diesem Beitrag näher beleuchten möchten.

Vermögensverwaltung im Vergleich: Stiftungen vs. Privatpersonen

Die Vermögensverwaltung von Stiftungen unterscheidet sich in vielen Aspekten von derjenigen von Privatpersonen. Während bei Privatpersonen die Anlageentscheidungen häufig durch persönliche Präferenzen und familiäre Hintergründe geprägt sind, orientiert sich die Portfoliogestaltung von Stiftungen an der Stiftungsart und dem Regelwerk der Stiftung. In diesem Abschnitt beleuchten wir die wesentlichen Unterschiede in der Vermögensverwaltung zwischen Stiftungen und Privatpersonen.

Anlageziele

Stiftungen (je nach Typ*)

Stiftungen haben in der Regel einen klaren Fokus auf den langfristigen Kapitalerhalt und eine nachhaltige Ausschüttungsfähigkeit, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen. In vielen Fällen ist eine stetige und risikoarme Ertragsgenerierung wichtiger als reines Wachstum, da die Mittel zur Verwirklichung eines festgelegten Zwecks verwendet werden müssen. Der Fokus liegt daher primär auf stabilen und nachhaltigen Erträgen.

Privatpersonen

Die Anlageziele von Privatpersonen sind vielfältig und variieren je nach Lebensphase. Sie können sich neben der reinen Vermögensanlage auf Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Familienabsicherung oder konsumorientierte Ziele konzentrieren. Auch die Risikoneigung und der Anlagehorizont sind sehr individuell und hängen von der persönlichen Situation ab.

Regulatorische und steuerliche Rahmenbedingungen

Stiftungen

Für Stiftungen gibt es klare gesetzliche Vorgaben und Bindung an die Satzung, die den Portfolioaufbau beeinflussen. Gemeinnützige Stiftungen profitieren von steuerlichen Vorteilen, müssen jedoch Einschränkungen in der Flexibilität der Vermögensanlage in Kauf nehmen.

Privatpersonen

Privatpersonen haben mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihres Portfolios, da sie keinen regulatorischen Vorschriften unterliegen. Die unterschiedliche Besteuerung von Kapitalanlagen gilt es zu beachten. Es gibt verschiedene strategische Ansätze zur Steueroptimierung, wie zum Beispiel die Nutzung von Freibeträgen oder steuerbegünstigten Anlageformen/-fristen – oder je nach Vermögensgröße die Vermögensanlage über vermögensverwaltende (Familien)gesellschaften, die die Steuerlast mindern oder zeitlich verlagern kann, vorzunehmen. Auch Zugriffs- und Vermögensnachfolgelösungen lassen sich hierüber gestalten.

Risikomanagement und Liquiditätsanforderungen

Stiftungen

Stiftungen haben in der Regel eine geringere Risikobereitschaft, da sie auf Stabilität und Verlässlichkeit angewiesen sind, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen. Zudem müssen sie für ausreichend Liquidität aus Erträgen sorgen, um jährlich Mittel auszuschütten, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Realisierte Kursgewinne können hierzu unter gewissen Bedingungen ebenfalls verwendet werden.

Privatpersonen

Privatpersonen haben durchaus eine höhere Risikobereitschaft und können ihr Portfolio dynamischer gestalten, da ihre Liquiditätsanforderung je nach Lebenssituation variieren kann.

Verwaltungskomplexität und Struktur

Stiftungen

Die Verwaltungskomplexität von Stiftungen hängt stark von der Größe, Vermögensstruktur und Liquidität ab. Hoch vermögende Stiftungen bzw. Stiftungen mit Unternehmensbezug verfügen oft über interne Teams und greifen auf spezialisierte Berater oder Gremien zurück, um die Anlagestrategie festzulegen und laufend zu überwachen. Auch rechtliche und regulatorische Anforderungen sind bei komplexen Stiftungen meist umfassender.

Kleinere Stiftungen haben in der Regel weniger interne Ressourcen und setzen stärker auf externe Vermögensverwalter und Berater, um ihre Anlagestrategien und häufig auch die Rechnungslegung gegenüber der Stiftungsaufsicht umzusetzen.  

Privatpersonen

Bei Privatpersonen variiert die Komplexität der Vermögensverwaltung ebenfalls, meist in Abhängigkeit der Vermögenshöhe, der Gesamtvermögensstruktur (Unternehmensbezug oder reines Privatvermögen) und der persönlichen Lebenssituation. Vermögende Privatpersonen arbeiten oft mit Family Offices oder spezialisierten Beratern zusammen, die eine umfassende Strategie entwickeln, inklusive Nachfolgeplanung, Steueroptimierung und Zugang zu exklusiven Investments.

Asset Allokation

Stiftungen

Bei gemeinnützigen Stiftungen liegt der Schwerpunkt häufig auf ausschüttungsstarken und je nach Höhe des Stiftungsvermögens tendenziell schwankungsärmeren Anlagen, die regelmäßige Erträge liefern wie Anleihen oder Immobilieninvestitionen. Auch die Berücksichtigung von ESG-Investments (Environmental, Social, Governance) gewinnt zunehmend an Bedeutung – insbesondere bei Stiftungen, die soziale und ethische Ziele verfolgen. Verwaltungskosten spielen für gemeinnützige Stiftungen eine große Rolle, da sie die ausschüttungsfähigen Mittel und das Stiftungsvermögen belasten. Im Bereich der liquiden Vermögensanlage sind ETF-basierte Strategien im Allgemeinen sehr beliebt, da sie eine breite Diversifikation bieten und gleichzeitig kostengünstig sind.

Die gemeinnützige Stiftung ist vom Grundsatz in der Wahl ihrer Vermögensanlage nicht beschränkt, da sie (Ausnahme in Form einer Verbrauchsstiftung) auf unbestimmte Zeit errichtet ist, um ihren Stiftungszweck auf Dauer, d.h. über Generationen hinweg zu erfüllen. Eine breite Diversifikation unter Einbezug illiquider Anlagen – wie beispielsweise Immobilien zur Generierung von regelmäßigen Erträgen und Private Equity Fonds zur Verstärkung des Vermögenszuwachses – bietet der Stiftung eine gute Ergänzung zu liquiden Anlageformen. Bestimmte Investments wie z.B. Private Equity setzen oft hohe Mindestbeträge oder einen semi-/professionellen Anlegerstatus voraus. Stiftungen – insbesondere größere – verfügen hier über bessere Zugangsmöglichkeiten und können dadurch gezielter diversifizieren.

Privatpersonen

Privatpersonen nutzen vermehrt ein noch breiteres Anlagespektrum, das von konservativen bis hin zu spekulativeren Anlagestrategien unter Einbindung von liquiden sowie illiquiden Investments, die direkt oder indirekt investiert werden können, reicht.  Regulatorische Anforderungen und Zugänge können Investitionen in illiquide Anlagen einschränken, wie z.B. Private Equity.  Im Vergleich zu größeren Stiftungen haben Privatpersonen nicht immer Zugang zu allen Anlageklassen, dafür haben Privatpersonen den Vorzug, ihre Strategie deutlich dynamischer gestalten zu können, da sie nur für vereinzelte Anlagen rechtliche Anforderungen erfüllen müssen.

Portfolioaufbau

Stiftungen

Stiftungen unterliegen wie bereits ausgeführt häufig klar definierten Vorgaben – sei es durch regulatorische Anforderungen oder die eigene Satzung. Der Portfolioaufbau erfolgt meist strukturierter und regelgebundener, etwa durch festgelegte Anlagerichtlinien oder die Einbindung eines Anlageausschusses. Zudem ist der Entscheidungsprozess oft formaler und langfristig ausgerichtet. Besonders bei größeren Stiftungen erfolgt der Portfolioaufbau in enger Abstimmung mit in- oder externen Vermögensverwaltern oder Beratern.

Privatpersonen

Privatpersonen können ihr Portfolio deutlich individueller und flexibler gestalten. Der Aufbau erfolgt häufig durch eine Mischung aus persönlichen Präferenzen und verfügbaren Ressourcen. Dabei kommen auf liquider Ebene zur Vermögensanlage sowohl passive Strategien (z. B. ETFs) als auch aktive Ansätze zum Einsatz. Vermehrt wird neben der Strukturierung des liquiden Portfolioaufbaus zur Erreichung einer höheren Zielrendite in illiquide Anlagen investiert. Auch emotionale Aspekte spielen bei vielen Privatpersonen eine größere Rolle als bei organisationsgeprägten Anlegern. Die Entscheidungswege sind in der Regel weniger formalisiert, und das Portfolio kann dynamisch an Lebensphasen oder Marktveränderungen angepasst werden.

*Exkurs: Verschiedene Stiftungsarten und ihre Ziele

Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, die jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen, abhängig von ihrer Ausrichtung und ihrem Zweck:

  • Gemeinnützige Stiftungen: Gemeinnützige Stiftungen haben das Ziel, ihre Mittel für einen bestimmten gesellschaftlichen oder sozialen Zweck einzusetzen. Die Zweckverwirklichung steht also im Vordergrund. Um dieses Ziel langfristig zu erreichen, ist es entscheidend, das Stiftungskapital zu erhalten und gleichzeitig stetige Ausschüttungen zu ermöglichen. Die Herausforderung besteht darin, ein Portfolio zu entwickeln, das stabile Erträge bei gleichzeitigem Kapitalerhalt bietet.
  • Familienstiftungen: Familienstiftungen verfolgen in erster Linie das Ziel, die finanzielle Versorgung von Familienmitgliedern sicherzustellen. Gleichzeitig steht der langfristige Erhalt des Familienvermögens im Fokus, oft über mehrere Generationen hinweg. Das Stiftungskapital soll dabei möglichst ungeschmälert bleiben und durch geeignete Anlagen kontinuierlich wachsen. Entsprechend ist der Portfolioaufbau meist langfristig ausgerichtet und auf Substanzsicherung bedacht.
  • Unternehmensnahe Stiftungen: Unternehmensnahe Stiftungen halten in der Regel Anteile an einem oder mehreren Unternehmen oder betreiben das Unternehmen durch die Stiftung (Beteiligungsträger-/Unternehmensträgerstiftung) und verfolgen das Ziel, deren langfristige Stabilität und Unabhängigkeit zu sichern. Häufig sollen sie verhindern, dass das Unternehmen zersplittert, verkauft oder fremdgesteuert wird. Neben der wirtschaftlichen Absicherung können solche Stiftungen auch gemeinnützige Zwecke verfolgen, etwa in Form von Förderprogrammen oder Spenden. Der Portfolioaufbau ist meist stark unternehmensbezogen, da ein erheblicher Teil des Vermögens in Beteiligungen gebunden ist. Dadurch ist das Portfolio in der Regel weniger breit gestreut als bei anderen Stiftungsformen.
  • Kirchliche / kirchennahe Stiftungen: Kirchliche oder kirchennahe Stiftungen verfolgen in der Regel religiöse, kirchliche oder caritative Zwecke. Sie sind meist gemeinnützig ausgerichtet und unterstützen Projekte im sozialen, kulturellen oder seelsorgerischen Bereich. Der Portfolioaufbau unterliegt dabei oft besonderen ethischen Vorgaben, etwa im Hinblick auf Nachhaltigkeit oder die Vermeidung bestimmter Branchen (z. B. Rüstung, Glücksspiel). Zudem gelten häufig spezifische rechtliche Rahmenbedingungen, die sich aus dem kirchlichen Kontext ergeben.
  • Verbrauchsstiftung: Eine Verbrauchsstiftung ist darauf ausgerichtet, für ihr Vermögen innerhalb eines festgelegten Zeitraums Erträge zu generieren und vollständig für die Stiftungszwecke aufzubrauchen. Die Stiftung verfolgt also keine langfristige Kapitalerhaltung, sondern plant, das Vermögen vollständig zu verbrauchen. Entsprechend wird die Kapitalanlagestrategie so gewählt, dass der Vermögensverbrauch geplant und gewährleistet wird. Dementsprechend nimmt die Cash-Flow-Planung hier einen stärkeren Fokus ein.
  • Mischformen/Doppelstiftung: Mischformen von Stiftungen verbinden mehrere Zielsetzungen, etwa die Förderung gemeinnütziger Zwecke und gleichzeitig die Versorgung von Familienmitgliedern. Solche Stiftungen versuchen, unterschiedliche Interessen in einem rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen zu vereinen. Der Portfolioaufbau muss entsprechend ausgewogen gestaltet sein, um sowohl laufende Ausschüttungen zu ermöglichen als auch langfristige Vermögensziele zu erreichen. Die Herausforderung liegt darin, verschiedene Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen.
  • Organisationsformen: Neben den unterschiedlichen Arten von Stiftungen und deren Zielsetzung gibt es verschiedene rechtliche Organisationsformen, die unabhängig vom jeweiligen Stiftungszweck gewählt werden können.
  • Rechtlich selbstständige Stiftung: Eine rechtlich selbstständige Stiftung besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie verwaltet ihr Vermögen eigenständig und unterliegt der staatlichen Aufsicht. Diese Struktur gewährleistet der Stiftung Unabhängigkeit und ermöglicht eine langfristige und eigenverantwortliche Verwaltung ihres Vermögens und der Erträge, während sie die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt.
  • Treuhandstiftung (rechtlich unselbstständige Stiftung): Bei einer Treuhandstiftung wird das Stiftungsvermögen von einem Treuhänder im eigenen Namen, aber im Interesse der Stiftung verwaltet. Diese Form bietet mehr Flexibilität, da der Treuhänder das Vermögen im Sinne der Stiftung verwaltet, ohne dass die Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Eine Treuhandstiftung kann jede der oben genannten Stiftungsarten abbilden.  

In unserer Kundenstory, die Sie hier finden, zeigen wir exemplarisch, wie eine Stiftung erfolgreich gegründet und ihre Vermögensstruktur optimal aufgebaut wurde.

Fazit

Die Vermögensverwaltung für Stiftungen ist in Abhängigkeit der Stiftungsart durch aufsichtsrechtliche und für Privatpersonen primär von spezifischen, persönlichen Anforderungen geprägt. Innerhalb der verschiedenen Stiftungsarten wie gemeinnützige, familiäre, unternehmensnahe oder kirchliche Stiftungen haben jeweils unterschiedliche Ziele und Anforderungen maßgeblichen Einfluss auf die Portfoliostruktur und den Portfolioaufbau. Privatpersonen hingegen können ihre Anlagestrategien ganz auf ihre persönlichen Bedürfnisse hin gestalten.

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Über den Autor

Tanja Edenhofer

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Tanja Edenhofer ist Senior Family Officer bei FINVIA. Sie verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung im Bereich der ganzheitlichen Vermögensstrukturierung komplexer Vermögen sowie der Vermögensanlage und der Vermögensnachfolgeplanung. Vor ihrer Tätigkeit bei FINVIA hat Frau Edenhofer vermögende Privatkunden, mittelständische Familienunternehmer(innen) und Stiftungen im Privatbankensektor wie Bankhaus Lampe, Berenberg Bank und im Wealth Management der Dresdner Bank betreut. Sie verfügt über eine Zertifizierung im Bereich Wertpapierberatung und Stiftungsmanagement durch ein berufsbegleitendes Studium an der LMU, München und der EBS, Oestrich-Winkel.

Ehrenamtlich begleitet Tanja Edenhofer als Vorständin gemeinnützige Stiftungen mit Sitz in Rheinland-Pfalz und Hessen.

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