Deutlich weniger Indexmietverträge als erwartet

14.2.2023

Deutlich weniger Indexmietverträge als erwartet

Immobilien

Aufgrund der hohen Inflationsraten wurden Indexmietverträge in den vergangenen Wochen und Monaten stark diskutiert. Bei der Vereinbarung von Indexmietverträgen verzichten die Vermieter auf das Recht, regelmäßig die Miete an die Vergleichsmiete anzupassen. Stattdessen orientiert sich die Miete am Verbraucherpreisindex. Eine Befragung des Instituts der deutschen Wirtschaft ergab, dass am deutschen Wohnungsmarkt deutlich weniger Indexmietverträge abgeschlossen wurden, als erwartet. Die IW-Berechnungen ergaben, dass nur etwa 2,2 % der deutschen Mieter eine Indexmiete vereinbart haben. Ähnlich geringfügig verbreitet sind Staffelmieten, bei denen sich die Miete zu festgelegten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag steigert. Etwa 3,0 % der Mieten enthalten eine solche Vereinbarung. Bei einem überwiegenden Teil von 92,0 % der vereinbarten Mietverträge am deutschen Markt handelt es sich um Standardverträge.

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